Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den religionspädagogischen Kurs (Theologie im Fernkurs) | Bistum Limburg

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Die vorläufige Lehrerlaubnis für die Zeit der Vorbereitung auf die religionspädagogische Praxis im ordentlichen Unterichtsfach "katholische Religionslehre".
Die Bedeutsamkeit der Tätigkeit von ReligionslehrerInnen

Die gegenwärtige Situation des Verhältnisses von Kirche und Gesellschaft zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die früher als selbstverständlich angesehene, gesellschaftliche Teilhabe der Kirche nicht mehr unhinterfragt bleibt. Dies äußert sich in vielfacher Weise: Phänomene gelebter Religiösität entspringen weniger der einfachen Übernahme tradierter Formen durch die Sozialisierung innerhalb eines gefestigten Milieus, mehr noch sind sie Produkt zahlreicher Einflussfaktoren. Zu diesen Faktoren zählen die stärkere Selbstbestimmung des Subjekts der eigenen Lebensgestaltung, beweglichere gesellschaftliche Strukturen oder auch das veränderte Bindungsverhalten von Menschen gegenüber Institutionen. Die klassiche Annahme, dass sich ein Glaubensverständnis bereits durch das Aufwachsen, der Sozialisation im Glauben selbst entfaltet, lässt sich unter den aktuellen Vorzeichen immer weniger beobachten.

Religionspädagogischen Bildungsprozessen kommt aus diesen Gründen eine Schlüsselrolle zu.
Ihre Zielsetzung ist die Befähigung des Menschen, sich mit den zentralen Fragestellungen des Lebens, nach Gott und der eigenen Religiösität auseinander zu setzen und selbstverantwortend Stellung zu beziehen. Die Förderung der religiösen Kompetenz ist stets konkret auf Inhalte bezogen und gelingt nicht durch das Verbleiben im Allgemeinen, da sich Plausibiliäten, die über das rein Faktische hinaus, von existentieller Bedeutsamkeit sind, nur aus der Binnenperspektive aufscheinen.

Hieraus erklärt sich nicht nur die gesellschaftliche Notwendigkeit und Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichtes, sondern vor allem auch die der Religionslehrkraft. Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht sie mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und wird in der Schule als Repräsentant des christlichen Glaubens und der Kirche angesehen und angesprochen. Deshalb setzt die Berufstätigkeit als Religionslehrkraft neben der theologischen und pädagogischen Befähigung die volle Eingliederung und aktive Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche voraus.

Wozu die "kirchliche Unterrichtserlaubnis"?

Religionslehrerinnen und Religionslehrer stehen an einer essentiellen Schnittstelle zwischen Kirche, Schule beziehungsweise Gesellschaft und Staat, Heranwachsenden und Eltern. Als in der Schule wahrgenommene RepräsentantInnen der Kirche, leisten sie einen unersetzlichen Dienst, der gleichzeitig mit großen Herausforderungen verbunden ist. In diesem Zusammenhang versteht sich die "kirchliche Lehrerlaubnis" als eine Zusage der Unterstützung in dieser herausfordernden Tätigkeit und als Zeichen der Anerkennung dieses Dienstes durch den Ortsbischof.

So formuliert der Synodenbeschluss "Der Religionsunterricht in der Schule" (1973):
"Der Missio canonica/kirchlichen Unterrichtserlaubnis soll ein ständiger Kontakt entsprechen, der dem Lehrer die Gewissheit vermittelt, dass die entsprechenden kirchlichen Stellen bereit sind, ihn zu fördern, ihm Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung anzubieten und ihn in seiner schwierigen Aufgabe zu unterstützen."
(...) In der Lehrbeauftragung des Religionslehrers nimmt der Bischof im Namen der Kirche den angebotenen beruflichen Dienst des Religionslehrers an; zugleich mit diesem Auftrag wird so die Solidarität der Kirche mit dem Religionslehrer und des Religionslehrers mit der Kirche bekundet.

Wir für Sie: Unser Selbstverständnis als Schulabteilung

Wie der Synodenbeschluss weiter ausführt, ist das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ReligionslehrerInnen und Amtsträgern außerordentlich wichtig. Hieran orientiert sich unser Selbstverständnis als Schulabteilung: Wir verstehen uns als Unterstützer in religionspädagogischen, (kirchen-)politischen und gesellschaftlichen Fragen ihrer Tätigkeit. Hierzu stellen die MitarbeiterInnen unseres Dezernats im Bischöflichen Ordinariat und in den regional verortenden religionspädagogischen Ämtern PartnerInnen eines offenen und vertrauenvollen Dialogangebots dar.

Hinweise zur Anwendung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes

Mit dem Schreiben vom 18. Februar 2022 hat der Generalvikar des Bischofs von Limburg, Domkapitular Wolfgang Rösch, entschieden, die Regelungen aus der Grundordnung des kirchlichen Dienstes für das Bistum Limburg hinsichtlich der Fragen nach sexueller Orientierung und des Charakters eingegangener Partnerschaften nicht anzuwenden und diese nicht mehr als Elemente der Loyalitätsobliegenheiten heranzuziehen. (Download)

Konkret bedeutet dies, dass Fragen der sexuellen Orientierung und der Gestaltung von Partnerschaften weder bei jenen, die bereits eine Missio erteilt bekommen haben, noch bei jenen, die künftig eine solche erhalten wollen, von Belang sind. Vielmehr geht es künftig allein um die persönliche Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag.

Beantragung für den religionspädagogischen Kurs
(Theologie im Fernkurs) im Fach Katholische Religionslehre

Kirchliche Unterrichtserlaubnis für die Diözese Limburg

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung
der kirchlichen Lehrerlaubnis für die Diözese Limburg?

  • Dienstort ist eine Schule in der Diözese Limburg
  • Anmeldebestätigung für den religionspädagogischen Kurs (Theologie im Fernkurs)
  • gefirmtes Mitglied der römisch-katholischen Kirche
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Dr. Georg Bätzing - Bischof von Limburg

"Wir bauen sehr viel mehr auf die mit Missio ausgesandten Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die ja inhaltlich und fachlich ausgezeichnet ausgebildet sind. Wir müssen die Menschen ausrüsten, die den Religionsunterricht dann gestalten. In dieser Perspektive räume ich dem Religionsunterricht nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert ein. Der Religionsunterricht ist innerhalb des Schulsystems, das ja unter einem hohen Leistungsdruck steht, sozusagen ein Andersort – man spricht heute auch von der Heterotopie. Menschen sollten ein Stück weit einfach einmal etwas Anderes erleben können. Das bekommen, glaube ich, viele unserer Kollegen und Kolleginnen gut hin: Sie führen junge Leute an Fragen heran, die nicht in erster Linie inhaltsorientiert sind, sondern vielmehr die Sinnfrage berühren. Ich meine dies nicht im Sinne der Katechese. Religionsunterricht und Katechese sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Aber in einer inhaltlich unterfütterten Offenheit, die jungen Leute geistig in Bewegung zu bringen und Fragen zu stellen."

aus: EULENFISCH - Limburger Magazin für Religion und Bildung / Ausgabe 02_2016